Zahlungs- und Lieferbedingungen

Geltung

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote, Lieferungen und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Von den unseren abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht von uns schriftlich anerkannt werden, sind nicht verbindlich, ihnen wird ausdrücklich widersprochen.

Angebote

Unsere Angebotspreise basieren auf den jeweiligen Material-, Lohn- und Gemeinkosten. Wir sind berechtigt, unsere Angebotspreise jeweiligen Änderungen der Material-, Lohn- und Gemeinkosten anzupassen, soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich als für eine bestimmte Zeit verbindlich bezeichnet werden und die Material-, Lohn- und Gemeinkosten sich seit der Abgabe um 5 oder mehr Prozent erhöht haben.

Preise

Die Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und sonstigen Nebenleistungen zuzüglich Mehrwertsteuer.

Lieferung

Die vom Verkäufer genannten Liefertermine und-fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Lieferung und Leistung gilt als ab Werk vereinbart. Die Kosten für Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage trägt der Besteller, soweit im Angebot oder der Auftragsbestätigung diese Kosten nicht ausdrücklich ganz oder teilweise einbezogen sind.

Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

Gewährleistung

Die gelieferte Ware ist unverzüglich bei Übergabe zu prüfen, um offensichtliche Mängel schnellstens, spätestens nach acht Tagen beanstanden zu können. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Rücksendungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung, da sonst Annahme verweigert werden kann.

Soweit technisch möglich, erfolgt unsererseits die Beseitigung berechtigter Mängel durch Nachbesserung, falls dies nicht möglich ist, durch Ersatzlieferung.

Beeinträchtigen berechtigte Beanstandungen den Wert und die Tauglichkeit der gelieferten Waren nur unwesentlich oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so sind wir berechtigt, eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung abzulehnen und den Vertragspartner auf Wertminderung zu verweisen. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners neben dem Anspruch auf Wertminderung sind ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn sich der Mangel auf eine zugesicherte Eigenschaft bezieht.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen rein netto vom Tag der Rechnungsstellung an zahlbar. Zielüberschreitungen verpflichten zur Entrichtung von Verzugszinsen, welche 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt solange in unserem Eigentum, bis alle gegenüber dem Vertragspartner aus dem jeweiligen Auftrag bestehenden Ansprüche ausgeglichen sind. Für den Fall der Weiterveräußerung oder Verarbeitung oder des Einbaus der von uns gelieferten Ware tritt der Vertragspartner hiermit seine Forderung an den Endverbraucher oder Käufer in Höhe unserer jeweiligen Restforderung ab.

Auftragsausführung

Wir sind berechtigt, die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise einer anderen, von uns zu bestimmenden qualifizierten Fachfirma zu übertragen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Weßling und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis ist Starnberg bzw. Landbericht München II.